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Health Insurance

Kostenübernahme durch Krankenkassen für Aktiv-Einlagen

Gute Nachrichten: Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen können die Kosten für Aktiv-Einlagen ganz oder teilweise übernehmen. Mit einem ärztlichen Rezept und den richtigen Schritten erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Erstattung erheblich.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Ärztliches Rezept:
Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden ein Rezept ausstellen. Eine empfohlene Formulierung ist:

"Federnde, vorgeformte Einlagen (von Step Flex), angepasst an die Gewölbegröße.“

Hinweis: Hilfsmittel belasten nicht das Arztbudget.

Rechnung einreichen:
Senden Sie die Rechnung zusammen mit dem Rezept an Ihre Krankenkasse. Einige Kassen verlangen zusätzlich einen Kostenvoranschlag. In diesem Fall kontaktieren Sie uns.

Gesetzliche Krankenkassen

Erstattung im Einzelfall: Die gesetzliche Krankenkasse trifft eine Einzelfallentscheidung; in etwa 30 % der Fälle gibt es eine Unterstützung

Zuzahlung:
In der Regel beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Einlagenpaar.

Anzahl der erstattungsfähigen Einlagen:
Bei medizinischer Notwendigkeit können als Erstausstattung zwei Paar Einlagen ärztlich verordnet werden – danach pro Jahr zwei Paar.

Private Krankenkassen
Hohe Erstattungswahrscheinlichkeit: Fast in allen Fällen übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für unsere Aktiv-Einlagen.

Voraussetzung:
Ein ärztliches Rezept ist in der Regel nicht erforderlich.

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Hinweis:
Die genaue Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie die Details direkt mit Ihrer Versicherung.

Kostenvoranschlag:
Sollte Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag verlangen, stellen wir Ihnen diesen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter:

Rechtliche Grundlage:
Die Kostenübernahme für orthopädische Hilfsmittel ist durch mehrere Urteile des Bundessozialgerichts gestützt. Ein Beispiel ist das Urteil vom 29.09.1997 (AZ.: 8 RKn 27/96).

Haben Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.


Step Flex DE GmbH, EMAIL: info@sf-de.de, TELEFON: +49 76151220088  Sie finden uns in Freiburg im Breisgau

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